20.10.2025

Die Marktgemeinde Tamsweg ersucht alle Liegenschafts-EigentümerInnen, ihre Sträucher, Hecken und Bäume entlang der Grundstücksgrenzen zu kontrollieren und, falls nötig, erforderliche Pflegemaßnahmen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit entlang öffentlicher Straßen und Gehwege zu gewährleisten.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO 1960 idgF.) darf die freie Sicht über den Straßenverlauf, auf Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs sowie die Benützbarkeit der Straße, einschließlich der Anlagen, die dem Straßenverkehr dienen, nicht eingeschränkt sein. Verkehrszeichen müssen einwandfrei erkennbar sein.
Weiterlesen