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Heizkostenzuschuss Land Salzburg

Veröffentlichungsdatum07.01.2026Lesedauer1 Minute

Eine neue Förderperiode für den Heizkostenzuschuss hat am 01.01.2026 begonnen.

Die ab 01.01.2026 gültige Richtlinie liegt dieser Information bei und ist ebenso wie die elektronische Antragsmaske ab 01.01.2026 unter www.salzburg.gv.at/heizscheck abrufbar. 

Die Beantragung des Heizkostenzuschusses ist wie in den Vorjahren ausschließlich über E-Government möglich (Antragsfrist: 30.09.2026). 

Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

  • Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Haushalt € 250,00
  • Die Einkommensgrenzen der Förderperiode 2025/2026 wurden um 2,3 % auf das Niveau der Armutsgefährdungsschwelle bei Alleinlebenden/Alleinerziehenden angehoben und bei allen anderen Zielgruppen gleichmäßig prozentuell erhöht. 
  • Der Heizkostenzuschuss kann nur einmal für das Jahr 2026 genehmigt werden.

Die Mitarbeiterinnen im Bürgerservice unterstützen als besonderes Service jene Personen bei der elektronischen Antragstellung, welche keinen Internetzugang haben.


Infoblatt

Heizkostenzuschuss 2026 Ausfüllhilfe.pdf herunterladen (0.24 MB)

Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2026.pdf herunterladen (0.1 MB)


Quelle: Land Salzburg