Hundehaltung – das müssen Sie wissen
„Nimm ein Sackerl für's Gackerl!
Für die Hundehaltung gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen, die wir hier zum wiederholten Male in Erinnerung rufen möchten. Im Sinne eines harmonischen Miteinander wird um die Einhaltung der angeführten Bestimmungen eindringlich gebeten.
Hundekot – ein Ärgernis für alle
Leider langen im Rathaus immer wieder Beschwerden über liegen gelassenen Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein. Dabei sollte die Beseitigung des Hundekots durch den Hundebesitzer eine Selbstverständlichkeit sein. Die Marktgemeinde Tamsweg hat eine Hundekotverordnung erlassen. Darin heißt es, dass an Straßen, Plätzen, in Siedlungen, auf Spazierwegen, auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen und Gartenanlagen der Hundekot unverzüglich vom Hundehalter zu entfernen ist. Dies ist auch so im § 92 (2) Straßenverkehrsordnung geregelt. Dort heißt es, dass die Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen von Hunden nicht verunreinigt werden. Besonders problematisch ist die Verschmutzung von landwirtschaftlichen Futterwiesen. Das ist ein großes Ärgernis und sogar eine Sorge für die Landwirte, da das Vieh unter Umständen sogar verenden kann, wenn es den Kot frisst.
Kostenlos Hundekot-Sackerl holen
In Tamsweg stehen rund 50 Stationen mit Hundekot-Sackerln und Abfalleimern zur Verfügung. Außerdem können sich Hundebesitzer im Rathaus, Büro Bürgerservice, kostenlos Hundekot-Sackerl abholen.
Leinen- oder Maulkorbpflicht im gesamten Gemeindegebiet
Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Tamsweg hat verordnet, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von eingefriedeten Grundflächen im gesamten Gemeindegebiet an für jedermann begehbaren öffentlichen Orten an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Das Nichteinhalten dieser Verordnung bildet eine Verwaltungsübertretung, die mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann.
Mit dem Hund im Wald unterwegs
Der Wald ist Lebensraum für zahlreiche Tiere. Um diese nicht zu beunruhigen, wird insbesondere von der Jägerschaft eingehend ersucht, Hunde stets an der Leine zu führen. Denn auch gut ausgebildete Hunde folgen mitunter ihren Instinkten, hören dann oft nicht mehr auf Zurückrufen und können Wildtiere hetzen, verletzen oder gar töten. Freilaufende Hunde können vor allem für Jungtiere ein großes Risiko darstellen.