Nationalratswahl 2024
Am 29. September 2024 findet die Wahl zum österreichischen Nationalrat statt.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (9. Juli 2024) in Tamsweg mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen wurden.
ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (9. Juli 2024) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.
Das Wählerverzeichnis ist von 2. bis 8. August 2024 im Rathaus zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Amtliche
Wahlinformation:
Rund vier Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde wieder sogenannte „Wählerverständigungskarten", inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.
Wählen mit Wahlkarte
(Briefwahl):
Wer am Wahltag nicht in Tamsweg ist, kann die Stimmabgabe
auch mittels der Briefwahl (Wahlkarte) erledigen. Dabei ist wichtig, dass die
Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (29. September 2024, 17:00 Uhr) bei der
Bezirkswahlbehörde Tamsweg einlangt (Postweg beachten!). Die Wahlkarte kann
auch bis 27. September 2024, 12:00 Uhr im Rathaus Tamsweg oder am Wahltag in einem
Wahllokal abgegeben werden.
Beantragung einer
Wahlkarte bei der Marktgemeinde Tamsweg:
Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, am besten über den Online-Wahlkartenantrag https://www.wahlkartenantrag.at/.
Die Beantragung einer Wahlkarte für eine andere Person ist
nur mit schriftlichem Antrag und einer Vollmacht möglich.
Wahlkarten können schriftlich bis Mittwoch 25. September 2024 oder
persönlich (nicht telefonisch) bis Freitag 27. September 2024, 12:00 Uhr im Rathaus
Tamsweg, Marktplatz 1, 5580 Tamsweg beantragt werden. Zur persönlichen
Beantragung nehmen Sie bitte ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder
Personalausweis) mit. Bis 27. September 2024, 12:00 Uhr können Sie Ihre Stimme
mittels der Wahlkarte auch sofort im Rathaus abgeben.
Vorgang für die
Briefwahl:
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel
sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das
Wahlkuvert geben und das Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen und
anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte
eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich,
unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
- die Wahlkarte zukleben und
- dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig
(bis spätestens 29. September 2024, 17:00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Tamsweg
einlangt.
Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben (Postweg beachten!) oder in einem Wahllokal am Wahltag direkt abgeben.
Häufige Gründe, warum
eine Briefwahl ungültig ist:
- Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt.
- Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
- Das Wahlkartenkuvert ist beschädigt.
- Die Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert
gegeben.
- Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde
eingetroffen.
Wahllokale:
Das Gemeindegebiet von Tamsweg ist in sieben Wahlsprengel mit folgenden barrierefreien Wahllokalen eingeteilt.
- Sprengel 1: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 1: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Sprengel 2: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 2: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Sprengel 3: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 3: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Sprengel 4: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 4: 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Sprengel 5 Sauerfeld: Haus der Begegnung, Sauerfeld 84, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Sprengel 6 Seetal: VS Seetal, Seetal 32, 08:00 Uhr bis
12:00 Uhr
- Sprengel 7 Seniorenwohnheim: Bahnhofstraße 9, Besprechungsraum im 1. Stock: 08:00 Uhr
bis 10:30 Uhr
Weitere
Informationen: