Der Rasen sprießt und muss regelmäßig gemäht werden. Rasenmähen ist aber meist mit Lärm verbunden und so ist es sinnvoll, bestimmte „Spielregeln“ einzuhalten. Denn nicht selten stellt der Lärm von motorbetriebenen Rasenmähern das gute nachbarschaftliche Verhältnis auf die Probe. In der Marktgemeinde Tamsweg besteht eine ortspolizeiliche Verordnung, welche die Betriebszeiten für motorbetriebene Rasenmäher (sowie die Verwendung von Motorsägen und Kreissägen) im Ortsgebiet genau festlegt:
Montag bis Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 20:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen ist die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie Kreissägen und Motorsägen generell nicht gestattet.
Bitte halten auch Sie sich daran - für einen gepflegten Garten und eine gute Nachbarschaft!