Das Unterkunftsregister der Marktgemeinde Tamsweg beinhaltet die Registrierungsnummern mit alle Daten der Unterkunftgebebenden sowie der Unterkünfte und wird von der Marktgemeinde Tamsweg geführt.
Jeder Unterkunftsgebende muss zum Zwecke der ordnungsgemäßen und vollständigen Abgabenerhebung der Abgabenbehörde die beabsichtigte Zurverfügungstellung einer Unterkunft (gemäß § 1 Abs. 3 des Salzburger Nächtigungsabgabengesetz 2020 idgF.) anzeigen.
Für jede zur Verfügung gestellte Unterkunft wird ein Abgabekonto und eine damit verbundene Registernummer angelegt. Für jede Unterkunft mit eigenständiger Adresse wird eine eigene Registernummer vergeben. Als eigenständige Adresse gilt auch eine unterschiedliche Tür- bzw Topnummer bei gleicher Hausnummer. Die vergebene Registernummer wird den Unterkunftgebenden mitgeteilt. Wird die Unterkunft bei einer Online-Platform angeboten, so ist die Registernummer dort anzugeben.
Gesetzliche Grundlage: Die gesetzliche Grundlage des Unterkunftsregisters bilden § 9 Salzburger Nächtigungsgesetzes 2020 idgF. und die Unterkunftsregisterverordnung der Salzburger Landesregierung im LGBl Nr. 88/2020 idgF.
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