Es werden zwei Arten von Wahlberechtigungen unterschieden. Bei der aktiven Wahlberechtigung geht es um das Recht auf aktive Stimmabgabe. Bei der passiven Wahlberechtigung geht es um die Berechtigung in ein Amt gewählt zu werden. Neben der Staatszugehörigkeit entscheidet vor allem das Alter über die jeweiligen Wahlberechtigungen. Weitere Informationen zum Wahlrecht finden sich hier.
EU-Bürger, die nicht aus Österreich stammen, können in Österreich bei Gemeinderatswahlen und Europawahlen wahlberechtigt sein, sofern sie in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden sich hier.