Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Mit 1. September 2025 ist in Österreich das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wird die bisherige Amtsverschwiegenheit weitgehend durch ein neues Grundprinzip der Transparenz ersetzt.

Die Organe der Marktgemeinde Tamsweg sind somit verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv zu veröffentlichen, soweit und solange diese nicht der Geheimhaltung unterliegen. Diese Veröffentlichungen erfolgen zentral über die Plattform: www.data.gv.at (Link unten angeführt).

Darüber hinaus hat jede Person das individuelle Recht, die Übermittlung bestimmter Informationen zu beantragen – ebenfalls nur insoweit, als diese nicht der Geheimhaltung unterliegen. Mit einem solchen Antrag wird ein behördliches Verfahren eingeleitet, in dem geprüft wird, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Zugang zur gewünschten Information besteht.

Weitere Informationen: Bundeskanzleramt Österreich


Mit dem IFG wird der Zugang zu Informationen vereinfacht, die Verwaltung transparenter und die Teilhabe der Menschen gestärkt.


Veröffentlichungen der Marktgemeinde Tamsweg laut Informationsfreiheitsgesetz:

Sämtliche öffentlichen Sitzungsprotokolle der Gemeindevertretung, der Gemeindevorstehung und der Ausschüsse finden Sie in unserem Sitzungs-Infoportal.


Zu den Onlineformularen:

IFG Informationsbegehren gem. Art 22a B-VG

IFG Feststellungsantrag gem. § 11 IFG


Offene Daten Österreich:

data.gv.at

https://www.data.gv.at