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Europawahl 2024 - Wahlinfo

Veröffentlichungsdatum07.05.2024Lesedauer8 Minuten
Europawahl 2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und alle Staatsbürger anderer Mitgliedsstatten der EU, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (26. März 2024) in Tamsweg mit Hauptwohnsitz gemeldet und in die Wählerevidenz eingetragen sind. Weiters wahlberechtigt sind Auslandsösterreicher, die auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Gemeinde aufgenommen wurden

ACHTUNG: Personen, die nach dem Stichtag (26. März 2024) ihren Hauptwohnsitz geändert haben, sind nach wie vor in jener Gemeinde wahlberechtigt, in der sie am Stichtag gemeldet waren. Es sind daher auch allfällige Wahlkartenanträge an diese Gemeinde zu richten.

Das Wählerverzeichnis ist von 19. bis 25. April 2024 im Rathaus Tamsweg zur öffentlichen Einsicht aufgelegen. Die Auflage hat den Zweck, das Wählerverzeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Überprüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Amtliche Wahlinformation:

Rund vier Wochen vor der Wahl werden durch die Gemeinde wieder sogenannte „Wählerverständigungskarten", inkl. umfangreichen Informationen betreffend die Briefwahl, an alle Wahlberechtigten verschickt. Diese enthalten neben dem Namen des Wahlberechtigten, das zuständige Wahllokal, die Öffnungszeiten sowie die laufende Nummer im Stimmverzeichnis. Bitte nehmen Sie zur Stimmabgabe neben dem vorgeschriebenen Ausweisdokument auch diese Wählerverständigungskarte mit. Sie erleichtern damit den Wahlbehörden die Arbeit und tragen zu einer zügigeren Wahlabwicklung bei.

 

Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):

Wer am Wahltag nicht in Tamsweg ist, kann die Stimmabgabe auch mittels der Briefwahl (Wahlkarte) erledigen. Dabei ist wichtig, dass die Wahlkarte bis spätestens am Wahltag (9. Juni 2024, 17.00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Tamsweg einlangt (Postweg beachten!). Die Wahlkarte kann auch bis 7. Juni 2024, 12.00 Uhr im Rathaus Tamsweg oder am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben werden.

 

Beantragung einer Wahlkarte bei der Marktgemeinde Tamsweg:

Die Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, am besten über den Online-Wahlkartenantrag https://www.wahlkartenantrag.at/.

Wahlkartenantrag

Die Ausgabe kann jedoch erst ab ca. Mitte Mai nach Vorliegen der Drucksorten erfolgen.

Die Beantragung einer Wahlkarte für eine andere Person ist nur mit schriftlichem Antrag und einer Vollmacht möglich.

Wahlkarten können schriftlich bis Mittwoch 5. Juni 2024 oder persönlich (nicht telefonisch) bis Freitag 7. Juni 2024, 12:00 Uhr im Rathaus Tamsweg, Marktplatz 1, 5580 Tamsweg beantragt werden. Zur persönlichen Beantragung nehmen Sie bitte ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mit. Bis 7. Juni 2024, 12:00 Uhr können Sie Ihre Stimme mittels der Wahlkarte auch sofort im Rathaus abgeben.

 

 Vorgang für die Briefwahl:

  • zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das Wahlkuvert entnehmen, dann
  • den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
  • den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert geben und das Wahlkuvert in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
  • die Wahlkarte zukleben und
  • dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig (bis spätestens 09.06.2024, 17:00 Uhr) bei der Bezirkswahlbehörde Tamsweg einlangt. 
    Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, bei einer Postgeschäftsstelle aufgeben (Postweg beachten!) oder in einem Wahllokal am Wahltag direkt abgeben.

 

Häufige Gründe, warum eine Briefwahl ungültig ist:

  • Das Wahlkartenkuvert ist nicht zugeklebt.
  • Das Wahlkartenkuvert ist nicht unterschrieben.
  • Das Wahlkartenkuvert ist beschädigt.
  • Die Stimmzettel wurde nicht in das Stimmkuvert gegeben.
  • Die Wahlkarte ist verspätet bei der Wahlbehörde eingetroffen.

  

Wahllokale:

Das Gemeindegebiet von Tamsweg ist in sieben Wahlsprengel mit folgenden Wahllokalen eingeteilt. Bitte die etwas verkürzten Wahlzeiten beachten!

  • Sprengel 1: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 1: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr 
  • Sprengel 2: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 2: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Sprengel 3: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 3: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Sprengel 4: Sonderschule/VS Tamsweg, Lasabergweg 6, Tür 4: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Sprengel 5 Sauerfeld: Haus der Begegnung, Sauerfeld 84, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sprengel 6 Seetal: VS Seetal, Seetal 32, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Sprengel 7 Seniorenwohnheim: Bahnhofstraße 9, Besprechungsraum im 1. Stock: 08:00 Uhr bis 10:30 Uhr

 

Weitere Informationen: