Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Aktuelles

Hundekotverordnung

Veröffentlichungsdatum02.07.2014Lesedauer1 Minute
Hundekotverordnung

Die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Tamsweg hat in ihrer Sitzung am 30.06.2014 eine „Hundekotverordnung“ beschlossen.

Ziel dieser Verordnung ist es, Gefährdungen für die menschliche und tierische Gesundheit durch Hundekot zu vermeiden. Das Bewusstsein der Hundebesitzer soll geschärft werden und Hundebesitzer sollen vermehrt darauf achten, dass ihre Hunde nur auf öffentlichen Wegen und nicht in Privatgrundstücke, insbesondere land- und forstwirtschaftlich genutzte Wiesen, laufen.

Die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung lauten: 

  • An Straßen, Plätzen, in Siedlungen Spazierwegen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sowie frei zugänglichen Teilen von Häusern, Höfen und Gartenanlagen ist der Hundekot von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.
  • Eine ordnungsgemäße Entsorgung liegt dann vor, wenn der Hundekot in einem geeigneten Behältnis, wie zum Beispiel einem Hundekotsammelsack, gesammelt und im Anschluss daran in ein dafür vorgesehenes Behältnis oder eine Mülltonne entsorgt wird.
  • Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Hunde im Einsatz mit Sicherheitsorganen, mit Einsatzkräften der Rettung und ähnlicher Einrichtungen sowie im Gebrauch als Blindenhunde.
  • Die Nichtbefolgung dieser Verpflichtung gemäß § 1 wird zur Verwaltungsübertretung erklärt.
  • Verwaltungsübertretungen werden gemäß § 10 Abs 2 VStG mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Wochen bestraft.

Es wird dringend ersucht, diese Regelungen einzuhalten.

 

Hundekotverordnung