Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Auf der Grundlage der geltenden Rechtslage sprach der VwGH mehrfach sowohl zu per E-Mail als auch per Telefax nach Ende der Amtsstunden, aber noch vor Ablauf des letzten Tages der Berufungsfrist eingelangten Berufungen aus, dass diese nicht fristwahrend erhoben wurden, wenn die Behörde zuvor gemäß § 13 Abs 2 AVG im Internet bekannt gemacht hat, dass außerhalb der Amtsstunden per Fax, E-Mail oder Online-Formular übermittelte Anbringen erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt gelten.


§13 (2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Wolfgang Pfeifenberger e.h.

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AmtstafelDatumKategorien
Gemeindewohnungen14.05.2025 - 30.06.2025Kundmachungen
Kundmachung: Fundgeld24.04.2025 - 24.10.2025Kundmachungen
Verwendungszweckänderung sowie Errichtung von Nebenanlagen auf den Grundstücken Nr. .215, 585/2 und 752/5 alle KG Sauerfeld24.04.2025 - 22.05.2025Kundmachungen
Errichtung einer Nebenanlage im Bereich des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Nr. 965/18 KG Tamsweg24.04.2025 - 22.05.2025Kundmachungen
Gemeindewohnungen18.04.2025 - 30.05.2025Kundmachungen
Stellungsplan Salzburg 202512.12.2024 - 31.12.2025Kundmachungen
Öffentliche Bekanntmachung von Fundgegenständen04.12.2023Kundmachungen
Kundmachung Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag ab 01.01.202301.12.2022 - 31.12.2025Kundmachungen

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