Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Auf der Grundlage der geltenden Rechtslage sprach der VwGH mehrfach sowohl zu per E-Mail als auch per Telefax nach Ende der Amtsstunden, aber noch vor Ablauf des letzten Tages der Berufungsfrist eingelangten Berufungen aus, dass diese nicht fristwahrend erhoben wurden, wenn die Behörde zuvor gemäß § 13 Abs 2 AVG im Internet bekannt gemacht hat, dass außerhalb der Amtsstunden per Fax, E-Mail oder Online-Formular übermittelte Anbringen erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt gelten.


§13 (2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Wolfgang Pfeifenberger e.h.

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AmtstafelDatumKategorien
Sitzung Gemeindevertretung am 15.12.202505.12.2025 - 15.12.2025Kundmachungen
Stellungsplan 2026 des Militärkommandos Salzburg05.12.2025 - 31.12.2026Kundmachungen
Kundmachung Ausschuss für Bau- und Raumordnungsangelegenheiten am 11.12.2025, 18:00 Uhr04.12.2025 - 11.12.2025Kundmachungen
Kundmachung Jahresvoranschlag 2026 des Gemeindeverbandes Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Tamsweg02.12.2025 - 11.12.2025Kundmachungen
Gemeindewohnungen02.12.2025 - 09.01.2026Kundmachungen
Auflage Jahresvoranschlag 202627.11.2025 - 15.12.2025Kundmachungen
Stellungsplan Salzburg 202512.12.2024 - 31.12.2025Kundmachungen
Kundmachung Infrastruktur-Bereitstellungsbeitrag ab 01.01.202301.12.2022 - 31.12.2025Kundmachungen

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