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Wohnen und Umzug

Jede entscheidungsfähige erwachsene Person kann nur selbst entscheiden, wo sie wohnen möchte. Auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Erwachsenenvertretung ändert daran nichts. 

Wenn ein Umzug für eine nicht entscheidungsfähige Person notwendig wird (z.B. um eine bessere Betreuung zu ermöglichen), kann eine Vertretungsperson, wenn sie für diesen Wirkungsbereich zuständig ist, diese Entscheidung treffen.

Ist der Umzug nicht nur vorübergehend, muss dies Entscheidung im Fall der Erwachsenenvertretung auch gerichtlich genehmigt werden. Bei einer Vorsorgevollmacht ist die gerichtlichen Genehmigung nur bei einem Umzug ins Ausland notwendig. Lehnt die vertretene Person den Umzug ab, so muss der Erwachsenenschutzverein eingebunden werden. Dieser klärt dann ab, ob der Umzug im Wohle der Person liegt. Die Meinung der vertretenen Person muss jedenfalls immer gehört werden.

Informationen zum Thema "Umzug" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Mülltermine

Bitte stellen Sie die Restmülltonne am Abfuhrtag zeitgerecht (bis 06:00 Uhr) auch dann zur Abfuhr bereit, falls diese nur teilweise befüllt sein sollte!

Von den Gewerbebetrieben erfolgt die Abfuhr des Restabfalls im gesamten Marktbereich wöchentlich jeden Mittwoch (Ausnahmen siehe unten - Abfuhrplan).


MÜLLABFUHRPLAN:

ABFUHRPLAN2024.pdf (0.51 MB)


PAPIERABFUHRPLAN:

Altpapier-Abfuhrplan2024.pdf (0.28 MB)


SPERRMÜLLTERMINE 2024:

  • DO 04.04. bis SA 06.04.2024
  • DO 20.06. bis FR 21.06.2024
  • DO 03.10. bis SA 05.10.2024

(Öffnungszeiten bei Sperrmülltermine: DO 13:00 bis 17:00 Uhr, FR 08:00 bis 12:00 Uhr & 13:00 bis 17:30 Uhr, SA 08:00 bis 12:00 Uhr)

 

ÖFFNUNGSZEITEN RECYCLINGHOF:

  • jeweils MO, MI und FR von 15:30 - 17:30 Uhr
  • jeden 1. SA im Monat von 09:00 - 11:00 Uhr