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Vorschreibungen elektronisch zustellen

Veröffentlichungsdatum15.12.2015Lesedauer1 Minute
Elektronische Zustellung von Gemeindevorschreibungen

Die elektronische Zustellung von Schriftstücken der Gemeinde in Form eines E-Mails (genauer gesagt registered Mail) ist ab sofort möglich. Dieses kostenlose Service hilft Geld zu sparen und entlastet die Umwelt.

Wir laden Sie ein, dieses Angebot zu nutzen. Briefe, Rechnungen, Vorschreibungen kommen - wie zB von der Handyrechnung gewohnt - per Mail und können entweder ausgedruckt oder einfach gespeichert werden. In der ersten Phase werden primär Vorschreibungen und Grundsteuerbescheide elektronisch zugestellt, sukzessiv wird jedoch unser Angebot auf den Aussendungen erweitert.

Sollten sie mit dieser Art der Zustellung einverstanden sein, ersuchen wir sie das Online-Formular Anmeldung zur elektronischen Zustellung auszufüllen und abzusenden. Wenn sie zusätzlich für die Gemeindevorschreibungen einen Abbuchungsauftrag einrichten lassen möchten, ersuchen wir sie das Formular für die Einzugsermächtigung inkl. e-Zustellung (pdf) auszufüllen, zu unterschreiben und an die Marktgemeinde Tamsweg zu retournieren.

In dieser Form erhalten Sie dann die Dokumente der Gemeinde:

Sobald ein neues Dokument (Rechnung, Vorschreibung, Abrechnungsbeilage, Brief,…) an Sie versandt wurde, erhalten Sie eine Verständigung per E-Mail. Das Dokument selbst liegt diesem E-Mail nicht bei. Im E-Mail ist ein Link auf das Dokument enthalten - diesen Link bitte anklicken.

Wenn Sie auf den im E-Mail angeführten Link geklickt haben, gelangen Sie zur Übersicht der zugestellten Dokumente.

Wichtig: Vorschreibung, die Rechtsmittelbelehrung und eventuelle Beilagen sind auf mehrere PDF aufgeteilt. Die Vorschreibung finden Sie in dem Dokument, das mit den Buchstaben ZS beginnt. Um das Dokument zu sehen, klicken Sie auf "Herunterladen".

Nun wird das Dokument geöffnet - bitte drucken Sie es aus oder speichern es auf Ihrem Computer ab (nach 90 Tagen wird das Dokument am Versandsystem gelöscht).

LINK: Anmeldung zur elektronischen Zustellung (Onlineformular)

LINK: Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift