Rechtliche Hinweise zur Amtstafel

Auf der Grundlage der geltenden Rechtslage sprach der VwGH mehrfach sowohl zu per E-Mail als auch per Telefax nach Ende der Amtsstunden, aber noch vor Ablauf des letzten Tages der Berufungsfrist eingelangten Berufungen aus, dass diese nicht fristwahrend erhoben wurden, wenn die Behörde zuvor gemäß § 13 Abs 2 AVG im Internet bekannt gemacht hat, dass außerhalb der Amtsstunden per Fax, E-Mail oder Online-Formular übermittelte Anbringen erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und eingelangt gelten.


§13 (2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.

Der Bürgermeister
Wolfgang Pfeifenberger e.h.

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Gruppe für Angehörige psychisch erkrankter Menschen (jeweils am ersten Dienstag im Monat um 19:30 Uhr) im Q420.01.2025 - 03.06.2025Sprechtage und Termine
Sprechtagstermine SVS Bezirksbauernkammer Tamsweg 202509.12.2024 - 31.12.2025Sprechtage und Termine
Sprechstunden Bürgermeister und Vizebürgermeister01.04.2024Sprechtage und Termine
Zweitwohnsitzabgabe ab 01.01.202517.12.2024 - 31.12.2025Verordnungen

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